Fahrausbildung und Prüfung mit Fahrschule Rommel in Gotha

Eine Fahrschulausbildung soll trotz aller Professionalität und Qualität Spass machen und auch die Vorfreude auf das zukünftige eigenständige Fahren steigern.

Hier erfahrt ihr mehr über die Fahrzeugklassen, in denen wir ausbilden und die Voraussetzungen für dem Führerscheinerwerb.

 

 

Die Fahrzeugklassen

Klasse B (PKW)

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit einer zulässiger Gesamtmasse (zG) von maximal 3500 kg und
  • Beförderung von maximal 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung

  • Anhänger mit einer zG von max. 750 kg immer erlaubt
  • Anhänger mit einer zG über 750 kg erlaubt, wenn die zG der Kombination 3500 kg nicht übersteigt

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei BF17)

Voraussetzung: keine

Einschluss: Klasse L und AM

Klasse B 96 (keine Prüfung nötig)

Kraftfahrzeug der Klasse B 
in Kombination mit einem Anhänger mit

  • zG des Anhängers über 750 kg
  • zG der Fahrzeugkombination über 3500 kg, aber maximal 4250 kg

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei BF17)

Voraussetzung: keine

Einschluss: keine

Hinweis: Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Es ist keine Prüfung, aber eine besondere Schulung erforderlich.

Klasse BE (PKW mit Anhänger)

Kraftfahrzeug der Klasse B 
in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit

  • zG des Anhängers über 750 kg, aber maximal 3500 kg

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei BF17)

Voraussetzung: Vorbesitz der Klasse B

Einschluss: keine

Hinweis: Keine Theorieprüfung erforderlich, aber praktische Prüfung muss sein!

Klasse BF17 (begleitetes Fahren ab 17 Jahren)

Seit 2005 kann man den Führerschein der Klassen B und BE mit 17 Jahren machen, um bis zur Vollendung seines 18. Lebensjahres gemeinsam mit einer Begleitperson zu fahren. Dafür muss ein Antrag auf begleitetes Fahren gestellt werden. Wird dieser genehmigt und die Führerscheinprüfung abgelegt, darf der Jugendliche innerhalb von Deutschland mit einer Begleitperson ein Fahrzeug für die Fahrerlaubnis der Klasse B führen.


Voraussetzungen für den Antragsteller

  • Alle Voraussetzungen für die erstmalige Erteilung eines Führerscheines der Klasse B müssen vorliegen. Der Hauptwohnsitz des Antragstellers muss in Deutschland sein. Im Rahmen der Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis kann ebenfalls die Ersterteilung erfolgen.
  • Frühestens mit 16 ½ Jahren kann der Antrag auf begleitetes Fahren mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten gestellt werden. Dieser ist gemeinsam mit dem Erstantrag auf einen Führerschein zu stellen. Ein regulärer Führerschein wird dann mit 18 Jahren ausgestellt.
  • Frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag ist die praktische Prüfung möglich, frühestens 3 Monate vorher die theoretische Prüfung.
  • Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres darf der Fahranfänger nur mit einer erfahrenen Begleitperson fahren. Diese Begleitperson muss namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein.


Vorgaben für die Begleitperson

  • Die Begleitperson muss den eigenen Führerschein mitführen und bei Kontrollen auf Verlangen vorzeigen können.
  • Die Begleitperson darf nicht unter Alkoholeinfluss (0,25 mg / l oder mehr Atemalkohol oder 0,5 Promille oder mehr Blutalkohol) oder unter Drogeneinfluss stehen. Verstöße gegen die Auflagen führen zur unverzüglichen Einziehung der Prüfbescheinigung.
  • Die Begleitperson muss namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es können unbegrenzt viele Personen in der Prüfbescheinigung des Begleitenden Führerscheins eingetragen werde, jedoch muss auch für jede Eintragung eine Gebühr gezahlt werden.
  • Die Begleitperson muss 30 Jahre alt und seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen.
  • Sie muss sich damit einverstanden erklären, dass die Führerscheinstelle eine Registerauskunft einholt, denn Begleitpersonen dürfen nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister haben.

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